Im Rahmen der Finanzplanung eines Unternehmens wird oft deutlich, dass eingeplante Finanzierungsquellen nicht immer zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem sie benötigt werden. Wenn aufgrund dessen nicht genügend Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung steht, kann eine Zwischenfinanzierung erforderlich werden.
- Eine Möglichkeit der Zwischenfinanzierung kann ein kurzfristiger Kredit sein, der bis zur Ablösung durch z. B. einen bereits zugesagten langfristigen Kredit zur Verfügung gestellt wird. Hierbei können die Auszahlungsansprüche des langfristigen Darlehens zur Sicherung an das Kreditinstitut abgetreten werden, das die Zwischenfinanzierung übernommen hat.
- Wenn Eigenkapitaleinlagen für Unternehmen erforderlich werden, aber Erträge aus z. B. Wertanlagen oder Immobilienverkäufen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, eignen sich Zwischenfinanzierungen ebenfalls.
Unternehmen können mit diesem Finanzinstrument auch die zeitliche Lücke überbrücken bis beispielsweise ein beantragter Förderkredit zur Verfügung steht. - Auch bei der Immobilienfinanzierung spielt die Zwischenfinanzierung eine größere Rolle. Oft steht der Erlös aus dem Verkauf einer alten Immobilie erst nach der Kaufpreisfälligkeit der neu erworbenen Immobilie zur Verfügung. Die Zwischenfinanzierung sichert in diesem Fall die Gesamtfinanzierung des Projekts.
Bei der Zwischenfinanzierung steht im Gegensatz zur Vorfinanzierung die Endfinanzierung bereits rechtlich fest. Zwischenkredite haben normalerweise eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren und werden dementsprechend mit kurzfristigen Zinssätzen verzinst.
Eine Zwischenfinanzierung ist i. d. R. teurer als eine langfristige Finanzierung. Kreditinstitute bieten auch „endfällige Kredite/Darlehen“ an. Während der Laufzeit des Darlehens erfolgt keine Tilgung. Während der Kreditvertragsdauer zahlt der Kreditnehmer nur die vereinbarten Kreditzinsen. Der Kreditbetrag ist am Ende der Laufzeit in einer Summe fällig. Die Möglichkeit der vorzeitigen Rückführung der Zwischenfinanzierung ist obligatorisch.