Unter dem Begriff Zuschuss wird i. d. R. die Kapitalzuwendung bzw. finanzielle Fördermittel ohne Gegenleistung verstanden. Diese Fördermittel werden unter anderem als zweckgebundene Transferleistungen von Förderbanken wie z. B. der KfW-Bank oder anderen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Bei ordnungsgemäßer Verwendung des Kapitaleinsatzes ist der Zuschuss – im Gegensatz zu einem Förderkredit – nicht zurückzuzahlen.
Grundsätzlich unterscheidet man Investitionszuschüsse und Kostenzuschüsse.
Investitionszuschüsse können in den verschiedensten Bereichen gewährt werden, wie z. B.
- Kauf von Maschinen und Anlagen
- Immobilien
- Existenzgründung bzw. Erweiterung des Unternehmens
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Umweltschutz
- Forschungsprojekte
Für Unternehmen sind Zuschüsse vorteilhaft, da sie das Kapital im Anlagevermögen schonen, und die damit einhergehende Kostenersparnis wirkt sich gleichzeitig positiv auf die Liquidität aus.
Kostenzuschüsse:
Unternehmen profitieren hierbei durch die Übernahme eines Kostenanteils, wie beispielsweise der Personalkosten oder Zinskosten. Da Personalkosten oder Zinsen weder aktiviert noch anders in Ansatz gebracht werden können, wirkt sich der Zuschuss direkt ergebnisverbessernd aus.