Ein Cap verpflichtet den Verkäufer, wenn ein bestimmter Marktzinssatz (z.B. 3-Monats-EURIBOR) über eine vereinbarte Zinsobergrenze steigt, dem Käufer den Differenzbetrag zwischen dem Zinssatz und der Zinsobergrenze auf der Grundlage eines vereinbarten Nominalwertes zu erstatten. Caps sind börsenfreie Zinsoptionen.
Grundsätzlich kann zwischen variablen, festen und in einem definierten Rahmen anpassbaren Zinssätzen unterschieden werden.
Die richtige Wahl der Ausgestaltung der Zinsvariante für ein Darlehen ist von der angenommenen Zinsentwicklung und individuellen Risikobereitschaft abhängig.
- Wenn in der Zukunft ein konstanter oder fallender Marktzins erwartet wird, sind variabel verzinsliche Verpflichtungen vorteilhaft. Variable Zinssätze sind in der Regel etwas günstiger als ihr festverzinsliches Gegenstück. Zusätzlich profitiert der Darlehensnehmer von sinkenden Marktzinsen.
- Wird ein steigender Marktzins erwartet, ist eine festverzinsliche Verpflichtung ratsam. Das Unternehmen sichert seine heutigen Konditionen trotz steigender Marktzinsen.
- Wenn die Zinsentwicklung jedoch unsicher ist, ist der Cap eine gute Wahl. Hier besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, von fallenden Marktzinsen zu profitieren, während es sich gleichzeitig nach seinen eigenen Risikovorstellungen gegen zukünftige Marktzinsentwicklungen absichern kann.
Ein Cap kann bei Bedarf jederzeit abgeschlossen werden. Der Verkäufer – in der Regel eine Bank – zahlt gegen eine Prämie die Differenz zwischen dem Zinssatz des Finanzierungsvertrages und dem Strike-Preis der Cap-Vereinbarung. Die Prämie kann ein einmaliger Betrag sein oder der Käufer leistet regelmäßige Zahlungen an den Verkäufer. Der Anbieter des Caps muss nicht zwangsläufig der Kreditgeber sein.