Bereitstellungszinsen können von Finanzinstituten für Kredite/Darlehen für den Fall erhoben werden, dass zwischen der vertraglich vorgesehen Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Finanzmittel ein längerer Zeitraum liegt.
Das Kreditinstitut kann in dieser Zeitspanne keine Zinsen als Ertrag verbuchen. Um diesen Verlust auszugleichen, wird dem Kreditnehmer dieser Ausfall in Rechnung gestellt.
Üblich sind Bereitstellungszinsen u. a. bei Bau- oder Immobilien-Krediten sowie bei Förderkrediten. Die Zinsen werden gesondert berechnet und sind zusätzlich zum Effektivzins des Kredites fällig.
Im Gegensatz zum Sollzins, der i. d. R. jährlich berechnet wird, werden Bereitstellungszinsen monatlich immer mit der gleichen Zinshöhe berechnet. Bei Banken üblich sind 0,25% monatlich. Das entspricht einem Jahreszins von 3%. Damit liegen die Bereitstellungszinsen i. d. R. deutlich über dem Zinssatz für das eigentliche Darlehen.
Am 01.06.2019 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW den Zins auf 0,15% monatlich und damit auf einen Jahreszins von 1,8% gesenkt.