Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln” heraus, die unter der Bezeichnung INCOTERMS bekannt sind.
Bei den INCOTERMS handelt es sich um weltweit anerkannte Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen Handelsgeschäft ermöglichen.
Der Lieferweg von Waren/Gütern vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Geregelt werden in den INCOTERMS welche Verpflichtungen die Parteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen. Grundsätzlich gilt: Für die Wegestrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach ist der Käufer zuständig.
Nachfolgend die INCOTERMS in der aktuell gültigen Fassung ab 01. Januar 2020:
EXW | EX Works | ab Werk | Standort des Werks oder jeder andere Ort |
FCA | Free CArrier | frei Frachtführer | Ort des Verkäufers oder Ort des Frachtführers |
FAS | Free Alongside Ship | frei längsseits Schiff | vereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
FOB | Free On Board | frei an Bord | vereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
CFR | Cost And FReight | Kosten und Fracht | vereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
CIF | Cost Insurance Freight | Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen | vereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
DAP | Delivered At Place | geliefert benannter Ort | vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Ort des Käufers) |
DPU | Delivered at Place Unloaded | geliefert benannter Ort entladen | vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal des Käufers) |
CPT | Carriage Paid To | Fracht bezahlt bis | vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
CIP | Carriage Insurance Paid | Fracht und Versicherung bezahlt | vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
DDP | Delivered Duty Paid | geliefert, Zoll & Steuer bezahlt | vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |