Eine Prolongation ist die Verlängerung der ursprünglichen Geltungsdauer eines Vertrags.
Prolongationen kann es nur bei Verträgen geben, die eine Befristung enthalten, wodurch ein Vertragspartner zur Erbringung einer Leistung zu einem genannten Zeitpunkt verpflichtet ist. Kann er diese Verpflichtung nicht fristgerecht erfüllen, muss er eine Prolongation beantragen, um nicht in Schuldnerverzug zu geraten.
Im Bankenwesen spricht man von einer Prolongation, wenn das Fälligkeitsdatum eines laufenden Vertrags unter Beibehaltung der übrigen Kreditbedingungen verschoben wird.
Nach AT 2.3 MaRisk erfordert eine Prolongation eine neue Kreditentscheidung, da sich risikorelevante Sachverhalte – in diesem Fall die Laufzeit – ändern.
Dementsprechend folgt auf einen Prolongationsantrag des Kreditnehmers immer eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch den Kreditgeber.
Die sogenannte bankeninterne Prolongation ist unabhängig von der Laufzeit eines Finanzierungsvertrages. Sie ist einmal pro Jahr gemäß den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zur Risikosteuerung der Bank notwendig. Anhand aktueller Bonitätsunterlagen wird überprüft, ob seitens der Bank Kündigungsgründe ersichtlich sind oder ob die bestehenden Vertragsbedingungen wie Covenants, Sicherheiten und/oder Konditionen an eine veränderte Bonität angepasst werden können.