Zinsen sind das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für die vorübergehende Überlassung von Kapital zahlt.
In Kredit/Darlehensverträgen können die Vertragsparteien entweder eine fixe oder variable Verzinsung vereinbaren. Die wesentlichen Unterschiede sind wie folgt:
- Fixe Verzinsung:
Wenn in einem Kredit/Darlehensvertrag eine fixe Verzinsung ohne jede Einschränkung festgelegt wurde, kann der Kredit/Darlehensgeber während der vereinbarten Laufzeit bzw. Zinsbindungsperiode die Zinsen nicht anpassen. Sollte sich das Zinsniveau während der Laufzeit/Zinsbindungsperiode am Markt verändern, hat das keinen Einfluss auf die Verzinsung der jeweiligen Finanzierung. Für Unternehmen hat diese Variante den Vorteil einer klaren Kalkulationsbasis.
- Variable Verzinsung:
Vereinbaren die Vertragspartner eine variable Verzinsung kann sich der Zinssatz für die Finanzierung zu vorher festgelegten Terminen während der Laufzeit verändern. Die Bedingungen hierfür werden in einer Zinsanpassungsklausel festgelegt. Meist setzt sich die variable Verzinsung durch zwei Parameter zusammen, einem festen Zinsanteil und einem variablen Anteil, z.B. den 3-Monats-EURIBOR.
Das bedeutet für dieses Beispiel, dass der Gesamtzins für die Finanzierung jeweils für 3 Monate gültig ist und sich in jeder Periode verändern kann. Der Vorteil liegt hier in der Flexibilität. Verträge mit einer variablen Verzinsung können i.d.R. mit einer 3-moatigen Frist gekündigt und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vollständig getilgt werden.