Ein Devisentermingeschäft (auch als Devisenforward oder FX Forward bezeichnet) ist eine vertragliche Vereinbarung, eine Währung gegen eine andere Währung zu einem vorher vereinbarten Termin und Kurs zu liefern.
In Deutschland gelten alle Devisengeschäfte mit einer Laufzeit von mehr als zwei Tagen als Devisentermingeschäft. Devisengeschäfte, die sofort oder bis zum zweiten Tag nach Abschluss erfüllt werden müssen, bezeichnet man als Devisenkassageschäft. Am Tag des Abschlusses eines Devisentermingeschäfts ist der aktuelle Kassakurs der entsprechenden Währung entscheidend, denn der Devisenterminkurs ist abhängig vom Kassakurs der jeweiligen Währung, der Laufzeit und der Zinsdifferenz zwischen den betroffenen Währungen. Je höher die Zinsdifferenz, desto höher sind die Kursunterschiede zwischen Devisentermin- und Devisenkassakurs.
Das Devisentermingeschäft dient meistens als Sicherungsinstrument gegen etwaige Fremdwährungsrisiken, um sich z.B. gegen Währungsverluste beim Handel mit dem Ausland abzusichern. Kauft jemand in Europa z. B. Waren aus den USA mit einer in der Zukunft liegenden Zahlungsvereinbarung in USD, so kann er sich so gegen Kursschwankungen in diesem Zeitraum absichern.
So können auch alle anderen Währungsforderungen oder -verbindlichkeiten im internationalen Zahlungsverkehr abgesichert werden.
Im Gegensatz zur Absicherung kann das Devisentermingeschäft aber auch der Spekulation dienen. Hier besteht die Gefahr, dass durch den in der Zukunft liegenden Erfüllungszeitpunkt der Spekulant dazu verleitet wird, auf eine für ihn günstige, aber dennoch ungewisse Kursentwicklung zu „wetten“, ohne Einsatz bzw. sogar ohne vorhandenes eigenes Kapital und dadurch bei Fälligkeit im ungünstigen Fall Kursverluste erleidet.