In Deutschland regelt das Handelsgesetzbuch (HGB) als grundlegende Gesetzgebung die rechtliche Beziehung zwischen Kaufleuten sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Kaufleute unterliegen dem Handelsrecht, einem Sonderrecht, das Teilgebiete ihrer Geschäftstätigkeit regelt. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft mindestens einer der an einer Geschäftstätigkeit beteiligten Personen.
Diese Teilgebiete sind in den Spezialgesetzen des Handelsgesetzbuches sowie dessen Nebengesetzen wie das Scheckrecht (SchG) und das Wechselrecht (WG) kodifiziert. Das Gesellschaftsrecht, das Wertpapier-, Bank-, Kapitalmarkt- und Börsenrecht gehören im weiteren Sinne auch zum Handelsrecht.
Das heutige Handelsrecht gilt aber nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk und Industrie sowie Dienstleister, sofern sie nicht zur Gruppe der freien Berufe gehören. Zusätzlich beinhaltet das Handelsrecht Regelungen zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und zur stillen Gesellschaft. Regelungen für Kapitalgesellschaften betreffen Abschlüsse und Berichte. Ergänzende Vorschriften gelten für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften. Das HGB zählt mit wenigen Strafvorschriften zum Nebenstrafrecht.
Handelsrecht ist in der Hauptsache Bundesrecht, wird aber zunehmend durch Rechtsetzungen von der Europäischen Union beeinflusst.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) trat zum 1. Januar 1900 gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Ab 1939 galt das HGB zum großen Teil auch in Österreich. Am 1. Januar 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch umbenannt. Die aktuelle deutsche Fassung mit Wirkung vom 21.07.2019 ist auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz hinterlegt.