Allgemeine Geschäftsbedingungen der Financial Projects S GmbH
Vorbemerkung
Die Financial Projects S GmbH (nachfolgend „Financial Projects“ genannt) vermittelt Unternehmen und deren Entscheidern (nachfolgend „Kunden“ genannt) Finanzierungen für gewerbliche Anlagevermögen.
Financial Projects ist ein neutrales und unabhängiges Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt der Projekt- und Unternehmensfinanzierung.
Eine Bonitätsprüfung der Kunden ist nach den Regeln der BaFin für alle angebotenen Finanzierungsprodukte notwendig und wird von Financial Projects in enger Abstimmung mit den Kunden vorbereitet. Die Bonitätsunterlagen werden denjenigen Finanzierungsinstituten in einem Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt, die mit den Kunden abgesprochen worden sind. Financial Projects begleitet die Anfrage des Kunden bis zur Genehmigung seitens des Finanzierungsinstitutes und organisiert die Nachsorge im Interesse des Kunden.
Auf der Basis des eigenen Unternehmenskodex und auf der Basis von §§ 86 III, 347 I HGB nimmt Financial Projects seine Tätigkeiten nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns wahr.
Neben den Rahmen gebenden gesetzlichen Bestimmungen für Vermittlungsleistungen, insbesondere §§ 652 ff BGB, legen wir bei unseren Leistungen die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” („AGB”) zugrunde. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, gelten diese AGB.
Durch die Registrierung auf der Webseite, https://financialprojects.de, stimmt der Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Financial Projects uneingeschränkt zu. Die Nutzung der Webseite ist ohne diese Zustimmung nicht zulässig.
Die Nutzung der Webseite ist kundenseitig ausschließlich Gewerbetreibenden im Rahmen ihrer Tätigkeit vorbehalten. Eine Nutzung durch andere Personengruppen, insbesondere durch Verbraucher, ist unzulässig.
§ 1 Vertraulichkeit
Alle von Financial Projects angenommenen und bereitgestellten Informationen unterliegen einer strengen Vertraulichkeit. Die Informationen werden von Financial Projects nur für den jeweils angesprochenen Empfänger und den Kunden bestimmt. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch Financial Projects ist eine Weitergabe der Informationen nicht gestattet. Financial Projects behält sich vor, bei unbefugter Weitergabe von vertraulich übergebenen Informationen Anspruch auf eine Vertragsstrafe und ggf. weitere Schadenersatzansprüche zu erheben.
§ 2 Leistungsumfang
Financial Projects stellt unter URL https://financialprojects.de eine Webseite zur Verfügung, auf der Kunden Anfragen für die Finanzierung von Investitionen in Anlagevermögen und zur Finanzierung von Working Capital einstellen können. Für die Finanzierung von Maschinen und Anlagen sowie verschiedenen Fahrzeugklassen stehen auf der Webseite regelmäßig aktualisierte Finanzierungskonditionen zur Verfügung, die der Kunde zur Kalkulation der Investitionsvorhaben nutzen kann. Die Konditionen sind freibleibend. Für die Ermittlung der Finanzierungsdaten wird ein persönlicher Login-Bereich zur Verfügung gestellt.
Financial Projects stellt jedem Kunden eine rechtsverbindlich unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung und ermittelt für den Kunden die individuellen Anforderungen für eine Bonitätsprüfung gemäß den Vorgaben des KWG und der MaRisk der BaFin. Die Verteilung dieser Unterlagen – voll umfänglich oder in Auszügen – an Finanzierungsinstitute wird mit dem Kunden ebenso wie die Auswahl der Finanzierungsinstitute abgestimmt.
Financial Projects arbeitet frei von Interessen der Finanzierungsinstitute, handelt unabhängig, ist an keine Weisungen gebunden und beachtet die neuesten Compliance-Standards.
Die von den Kunden gewünschten Finanzierungsprodukte werden professionell bei den ausgewählten Finanzierungsinstituten ausgeschrieben.
Financial Projects garantiert nicht den Vertragsabschluss zwischen Kunde und Finanzierungsinstitut.
Vertragsunterlagen werden von Financial Projects eingeholt und vorausgewählt. Financial Projects schuldet das Bemühen, dass die mit dem Kunden abgestimmte Ausschreibung an die Finanzierungsinstitute weitergegeben und verhandelt werden. Financial Projects übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den Erfolg der Ausschreibung und der damit verbundenen Verhandlung.
§ 3 Registrierung
Die Einstellung einer Finanzierungsanfrage über die Webseite setzt eine Registrierung voraus. Zur Nutzung des Kalkulationstools genügen die E-Mail-Adresse und der Name des Ansprechpartners oder der Ansprechpartnerin.
Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Financial Projects ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und/oder erforderliche Nachweise anzufordern und/oder die Registrierung nachträglich zu sperren. Die Registrierung ist allen unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen und juristischen Personen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit erlaubt.
Der Prozess der Registrierung erfolgt über Authentifizierungen.
Financial Projects ist im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten berechtigt, zu den Kontaktpersonen via Email oder Telefon Kontakt aufzunehmen.
§ 4 Nachweis von Angeboten
Für Verträge, die durch den Nachweis oder die Vermittlung durch Financial Projects zustande kommen, hat Financial Projects Anspruch auf eine Vermittlerprovision desjenigen Institutes, das den Finanzierungsvertrag abschließt. Der Anspruch beschränkt sich auf Leasinggesellschaften. Die von der Leasinggesellschaft zu leistenden Entgelte können teilweise oder vollständig in den Konditionen des Finanzdienstleisters enthalten sein.
Der Nachweis eines durch Financial Projects vermittelten Vertrages gilt als erbracht, sofern das Finanzierungsinstitut nicht innerhalb von 4 Tagen nach Zugang von Informationen über die Anfrage erklärt, dass ihm das Angebot bereits bekannt ist, und die Quelle hierzu belegt.
§ 5 Vermittlerprovision
Sofern im Einzelnen nicht anders geregelt, beziehen sich Provisionszahlungen auf den wirtschaftlichen Vertragswert der mit Leasinggesellschaften abgeschlossenen Verträge. Der jeweilige wirtschaftliche Vertragswert setzt sich zusammen aus dem sofort oder später fälligen Barwert. Der wirtschaftliche Vertragswert beinhaltet nicht etwaig vom Käufer zu zahlende Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis oder andere Bestandteile des wirtschaftlichen Vertragswerts.
§ 6 Informationspflichten der Vertragspartner
Financial Projects hat das Recht zur Einsicht in die abgeschlossenen Verträge sowie das Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der/die Vertragspartner sind verpflichtet, Financial Projects rechtzeitig über Ort und Zeit des vorgesehenen Zeichnungstermins zu unterrichten. Der/die Vertragspartner sind ferner verpflichtet, Financial Projects eine Kopie des Vertrags inklusive aller Anlagen und Nebenabreden zu übergeben.
Falls eine Vertragspartei seine Vertragsabsichten aufgibt, so ist sie verpflichtet, Financial Projects unverzüglich hierüber zu informieren.
Nehmen die durch Financial Projects durch Nachweis oder Vermittlung bekannt gemachten Vertragspartner direkte Verhandlungen auf, so ist/sind sie verpflichtet, die Vermittlung durch Financial Projects dem Verhandlungspartner bekannt zu machen. Ferner ist/sind der/die Verhandlungspartner verpflichtet, die Verhandlungsinhalte und -ergebnisse Financial Projects jeweils ohne Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Haftung, Schadenersatz
Financial Projects stellt die bereitgestellten Informationen und Angebote nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt auf der Basis der von Dritten übergebenen Daten und Informationen zusammen. Die Informationen werden nicht geprüft. Eine Haftung für die bereitgestellten Informationen wird von Financial Projects nicht übernommen.
Ein Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweils finanzierenden Institut zu Stande. Der Vertragsabschluss erfolgt im eigenen Ermessen der beiden Vertragspartner. Den Vertragsparteien obliegt daher dieselbe eigene Sorgfalt und Prüfungspflicht, als wäre der Vertrag ohne vermittelnde Mitwirkung von Financial Projects zustande gekommen.
Schadensersatzansprüche gegen Financial Projects sind mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
Financial Projects hat Anspruch auf Schadenersatz und Ausgleich der entstandenen Kosten und der aufgewendeten Zeit, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
Etwaige gegenseitige Ansprüche sind innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs geltend zu machen. Danach verjähren sie.
§ 8 Schlussbestimmungen
Aufhebung, Kündigung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, von auf Basis dieser AGB zustande gekommenen Verträge oder Vereinbarungen über den Entfall des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Für Verträge auf Basis dieser AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.
Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn Financial Projects diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie gelten auch dann nicht, wenn Financial Projects den abweichenden Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: 02. Januar 2017