




Gewerbe- und Industrieimmobilien
Profitieren Sie von unserem Finanzierungs-Netzwerk und über 30 Jahren Erfahrung im Finanzierungsmarkt sowie von unseren standardisierten Ausschreibungsverfahren.
Bei betrieblich genutzten Immobilien berücksichtigen wir selbstverständlich, dass die grundbuchlichen Sicherheiten für bestehende Banken- und Kreditverbindungen des Unternehmens möglicherweise bereits vergeben worden sind. Zu beachten ist auch, dass die Regularien für Banken festlegen, dass nur 50 % des gutachterlich ermittelten Beleihungswertes als Sicherheit angerechnet werden kann. Die Konsequenzen daraus für die Finanzierungs- und Sicherheiten-Struktur sind erheblich. Insofern werden wir Sie bei den Verhandlungen mit bestehenden Bankpartnern auf Wunsch unterstützen. Zu bedenken ist, dass Banken in Deutschland die Finanzierung einer selbst genutzten betrieblichen Immobilie als Klumpenrisiko ansehen könnten, wenn Mieter und Eigentümer derselben Kreditnehmereinheit angehören. Diese Restriktion erzeugt einige Implikationen bei der Verhandlung einer optimalen Finanzierungslösung. Fragestellungen, die sich aus vorhandenen Betriebsaufspaltungen ergeben können, sind in diesem Zusammenhang ebenso im Blick zu behalten.
Wir werben für Sie die Finanzierungsmittel zum Kauf einer Gebraucht-Immobilie oder zur Errichtung eines Neubaus sowie für den Um- oder Erweiterungsbau einer Bestandsimmobilie ein. Dabei haben wir selbstverständlich alle relevanten Förderungsprogramme für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude im Blick.
Mit dem Ziel der Energieeinsparung, der Reduzierung der Kohlenmonoxid-Emissionen sowie des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien unterstützt z.B. die KfW mit einer Vielzahl von Förderprogrammen die unterschiedlichsten Maßnahmen, unabhängig vom Alter des Gebäudes.
Diese Förderungen greifen bei den folgenden Vorhaben:
- Neubau (Errichtung) und Ersterwerb gewerblicher Gebäude, die bereits den energieeffizienten Anforderungen der Kfz-Effizienzgebäude 55 bzw. 70 gemäß der KfW-Programmnummer 276 genügen.
- Ausbau oder Erweiterung eines bestehenden gewerblichen Gebäudes um mehr als 50 m2, das nach Vollendung der Sanierungsmaßnahmen das geforderte energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes 70 bzw. 100 gemäß der KfW-Programmnummer 277 erreicht.
Der Effizienzgebäude-Nachweis kann hierbei getrennt für den erweiterten Bereich oder gemeinsam mit der Bestandsimmobilie geführt werden. Für beide Varianten gelten die Anforderungen für Neubauten. - Umsetzung von Einzelmaßnahmen am Gebäude (Gebäudehülle) und/oder an der Gebäudeausrüstung unter dem Aspekt der Energieeffizienz gemäß KfW-Programmnummer 278. Darunter fallen u.a. die Dämmung von Wänden, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern und Außentüren, der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen mit Wärme/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung, die Erneuerung bzw. Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung.
Förderfähig sind auch weitere Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm genannten Maßnahmen erforderlich sind.
Förderungen müssen unbedingt vor Beginn eines Projekts beantragt und genehmigt sein. Die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen für die Förderung wird von einem Sachverständigen bestätigt. Als eine weitere grundlegende Bedingung für eine Förderung müssen Gebäude nach ihrer Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter die Anwendbarkeit der Energiesparverordnung (EnEV) fallen. Nach Fertigstellung des Vorhabens ist der Nachweis zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung gegenüber dem Finanzierungsinstitut zu erbringen.
Kombinationen diverser Förderungsprogramme sind im Rahmen der relevanten Beihilfegrenzen möglich. Dabei darf die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen, und die Verbindung verschiedener Förderungsprogramme und Beihilfen (z.B. De-Minimis-Beihilfen) ist zu überprüfen. Die Kredithöchstsumme der KfW beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Förderungen beschränken sich nicht ausschließlich auf Gebäude, auch Produktionsanlagen und Produktionsprozesse können mit Hinblick auf die Energieeffizienz gefördert werden (Programme 292, 293). Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, unabhängig von Ihrer Umsatzgröße. Die geforderten Energieeinsparungen betragen mindestens 10 % (Einstiegsstandard) oder 30 % (Premiumstandard) und gelten als Basis für die Förderintensität (Zinsbedingungen).
Bei der Beantragung von Investitionsbeihilfen für KMU muss die Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition gemäß Artikel 17 der AGVO vorgelegt werden.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten, um die geeignete und kostengünstigste Finanzierungsvariante für Ihr Vorhaben auswählen zu können.
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