




Gewerbliche Schutzrechte als Kreditsicherheit
Geistiges Eigentum (intellectual property) und Schutzrechte besitzen einen monetären Wert, der gegebenenfalls beliehen werden kann. Als erste Voraussetzung hierfür gilt zwingend der rechtliche Schutz der Rechte, indem sie im Register des DMPA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragen bzw. angemeldet sind. Voraussetzung ist ferner, dass Schutzrechte einen eigenständigen Wert besitzen, der objektiv belegbar ist.
Zusammen mit unserem Partner, der PATEV Associates GmbH in Karlsruhe, www.patev.de, sind wir in der Lage, kurz und mittelfristige Darlehen einzuwerben, die ausschließlich mit Hilfe der in Ihrem Unternehmen vorhandenen Schutzrechte besichert werden würden.
PATEV verknüpft Know-how, Erfindungen und Schutzrechte mit Technologien, Vorrichtungen und Verfahren, bezeichnet als „Intellectual Property based Technology (IPT)“.
Die IPT-Dienstleistungen und IPT-Beratungen betreffen die folgenden Bereiche: Generierung und Klassifizierung optimierter Erfindungsmeldungen, Bewertung von Schutzrechten und im Allgemeinen die Beziehungen zwischen Technologien, Märkten, Ideen, Know-how, Entwicklungen und Schutzrechten. Die rechtliche Seite wird durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Patentanwälten abgedeckt.
Der Analyse Ihres bestehenden Schutzrecht-Portfolios folgt die Bewertung der Patente, Marken und des Know-How hinsichtlich ihres monetären Wertes. Innerbetriebliche Prozesse werden im Hinblick auf Effizienz und Optimierung gestaltet. Die Rolle der Schutzrechte auf den verschiedenen strategischen Ebenen wird beleuchtet, und der Kundennutzen wird durch eine Optimierung der Kosten-Nutzen-Relation in größtmöglichem Umfang berücksichtigt. Das innerbetriebliche IP-Management bezüglich Erfinderbetreuung, Administration, die laufende Überwachung des Wettbewerbs und Ihre Positionierung wird ebenfalls übernommen.
Auf Basis der Analyse und Bewertung beantragt Financial Projects in einem mit den Finanzierungsinstituten abgestimmten Verfahren die Beleihung der Rechte unter Berücksichtigung der unternehmerischen Gegebenheiten. Bei der Beleihung gibt das Unternehmen seine Schutzrechte nicht auf, d. h. die Nutzung bleibt erhalten. Am Ende der Laufzeit der Darlehen und nach deren Rückführung wird Ihr Unternehmen die Rechte vollständig zurückerlangen.
Dieses Instrument der Finanzierung eignet sich insbesondere als Expansionsfinanzierung und zur Vereinfachung der Struktur von Akquisitionsfinanzierungen beim Erwerb von Geschäftsanteilen (Übernahme von Gesellschafteranteilen und/oder dem Erwerb von Anteilen weiterer Unternehmen).
Für konkrete Erläuterungen und Ihre Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Gabriele Romeike
Mendener Str. 3
D-45470 Mülheim an der Ruhr
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