Gewerbliche Schutzrechte als Kreditsicherheit
Geistiges Eigentum (intellectual property) und Schutzrechte besitzen einen monetären Wert, der gegebenenfalls beliehen werden kann. Als erste Voraussetzung hierfür gilt zwingend der rechtliche Schutz der Rechte, indem sie im Register des DMPA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragen bzw. angemeldet sind. Voraussetzung ist ferner, dass Schutzrechte einen eigenständigen Wert besitzen, der objektiv belegbar ist.
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