Bei einem Tilgungswechsel ändert sich der Tilgungssatz eines Darlehens/Kredits während der Laufzeit.
Sofern bei Abschluss eines Darlehens-/Kreditvertrags vorhersehbar ist, dass eine Änderung der Tilgungsleistung während der Laufzeit nötig werden kann, besteht häufig die Möglichkeit, direkt bei Abschluss des Vertrages einen Tilgungswechsel zu berücksichtigen.
Die vertraglich eingeräumte Option des Tilgungswechsels kann vor allem für Kredite mit langen Laufzeiten wie z. B. Immobilienfinanzierungen durchaus nützlich sein. Ein Tilgungswechsel hat immer Auswirkungen auf die monatliche Ratenhöhe und die Kreditlaufzeit. So lässt sich mit einem Tilgungswechsel die monatliche Rate senken, dadurch verlängert sich dann die Laufzeit des Kredites und umgekehrt.
Sollte ein Tilgungswechsel während der Laufzeit bei Vertragsabschluss nicht möglich sein, ist der Darlehen-/Kreditnehmer auf das Entgegenkommen des Kreditinstitutes angewiesen.