Rücklagen werden dem Eigenkapital eines Unternehmens zugerechnet und sind teilweise durch Gesetze oder Satzungen vorgeschrieben. Sie sind in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen. (Stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht ersichtlich.)
Im Allgemeinen werden Rücklagen genutzt, um zukünftige, unvorhergesehene Aufwendungen ausgleichen zu können. Rücklagen unterliegen keiner Zweckbindung.
Eine Rücklagenbildung stärkt das Eigenkapital des Unternehmens und erhöht die finanzielle Stabilität. Da Rücklagen z. B. auch in der Form von Anlagevermögen gebunden sein können, geben sie keine Auskunft über die Liquidität eines Unternehmens.
Rücklagen sollten nicht mit Rückstellungen verwechselt werden.