Der Staat hat die Möglichkeit, Begünstigungen wie direkte z.B. Geldleistungen oder steuerliche Ermäßigungen zu gewähren, ohne eine marktwirtschaftliche Gegenleistung zu verlangen.
Diese Begünstigungen nennt man Subventionen. Sie dienen der Förderung der Wirtschaft und sollen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer fördern.
Häufig sind Subventionen an Bedingungen geknüpft, wie den Kauf bestimmter Maschinen, Schaffung von Arbeitsplätzen oder Investitionen in den Umweltschutz.
Subventionen können wie folgt vergeben werden:
- Zuschüsse: direkte finanzielle Unterstützung
- Darlehen: günstige Darlehen durch Zinssubvention
- Bürgschaften: Der Staat kann einen Kredit mit öffentlichen Bürgschaften besichern
- Realförderung: Bei der Vergabe von Aufträgen verzichtet die öffentliche Hand auf den günstigsten Preis
- Steuersubvention: Steuerbefreiung oder -ermäßigung