Mit einer schriftlich fixierten Negativerklärung verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem Kreditgeber in Form einer Klausel, für künftige Verbindlichkeiten keine oder definierte Kreditsicherheiten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass sich die den Gläubigern im Insolvenzfall zur Verfügung stehendenden Vermögenswerte des Unternehmens während der Laufzeit des Kredites verringern.
Beispiel für eine Negativerklärung:
Der Kreditnehmer verpflichtet sich Dritten für gleichartige Kredite des Kreditnehmers, seiner direkten oder indirekten Gesellschafter oder seiner verbundenen Unternehmen keine wie auch immer gearteten Sicherheiten zu stellen oder durch Dritte stellen zu lassen, keine Verpflichtungen einzugehen bzw. eingehen zu lassen, die eine Bestellung von Sicherheiten für solche Kredite zu Gunsten Dritter zum Gegenstand haben.