In früheren Jahren war der Begriff des Anlagenspiegels absolut gebräuchlich, während man heutzutage eher den Begriff Anlagengitter verwendet.
Der Aufbau des Anlagengitters ist gemäß § 268 II HGB vorgeschrieben. Dieses wird im Rahmen eines Jahresabschlusses und der dazugehörigen Bilanz erstellt und zeigt die wertmäßige Veränderung des Anlagevermögens einer Gesellschaft auf. Dargestellt werden Anschaffungskosten, Umbuchungen innerhalb des Anlagevermögens sowie Abschreibungen.
Mittlere und große Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, einen Anlagenspiegel zu erstellen, während kleinere Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen von dieser Regelung ausgenommen sind.
Der Anlagenspiegel stellt zusätzlich zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz eine weitere Quelle der Kapitalflussrechnung dar.
Für Finanzinstitute kann das Anlagengitter als zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Finanzierungsprojekte dienen, da es eine gute Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens vermittelt und z. B. Rückschlüsse auf das Alter und den Zustand von Maschinen zulässt.
Besonders bei Sale-and-Lease-Back-Geschäften kommt der Anlagenspiegel für eine erste Einschätzung als Beurteilungshilfe häufig zum Einsatz. Es lässt sich hier bereits grob entnehmen, ob ausreichend werthaltige Maschinen oder Anlagen für eine Sale-and-Lease-Back-Finanzierung vorhanden sind.