Förderkredite sind vergünstigte Darlehen zur Unterstützung bestimmter förderfähiger Projekte. Neben zinsgünstigen Konditionen zeichnen sich die öffentlichen Förderkredite zumeist durch lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre aus. Eine sofortige Tilgungsmöglichkeit als zusätzlichen Vorteil gibt es nur noch in wenigen Programmen.
Förderkredite werden aus Mitteln des Landes und Bundes bereitgestellt und meistens über die KfW-Bank oder regionale Förderbanken vergeben.
Diese öffentlichen Kredite werden für Investitionen (Investitionsdarlehen) und Betriebsmittel (Betriebsmitteldarlehen) gewährt. Des Weiteren unterscheidet man zwischen Darlehen mit und ohne Verwendungsnachweis. Förderkredite können auch mit Ausfallbürgschaften kombiniert werden.
Je nach Zweck des Projekts muss das Darlehen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sehr häufig werden Förderkredite zum Zweck der Energieeinsparung und Umweltschutzmaßnahmen wie z. B. der CO2-Minderung eingesetzt. Häufig ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich. Die Anwendungsmöglichkeiten von Förderdarlehen sind breit gefächert. Sie können diese z. B. für Bauvorhaben oder Solaranlagen nutzen, aber auch zur Anschaffung von Maschinen oder zur Existenzgründung.
Bei bestimmten Förderkrediten kann vom Förderinstitut eine Haftungsfreistellung gewährt werden. In erster Linie ist die Haftungsfreistellung für die Hausbank, die den Förderkredit ausreicht, von Nutzen, da diese grundsätzlich bei der Vergabe eines Förderdarlehens gegenüber dem Förderinstitut haftet. Die Haftungsfreistellung ist aber auch für den Kreditnehmer von Vorteil, da sie die Kreditvergabe bei mangelnden Sicherheiten erleichtert, weil die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet wird. Eine Haftungsfreistellung bedeutet aber nicht zwingend, dass der Kreditgeber auf die Stellung banküblicher Sicherheiten verzichtet. In den meisten Fällen beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40% und 80% der Kreditsumme. Dafür anfallende Kosten werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder dem Kreditnehmer in Form eines Zinsaufschlags belastet.
Für den Kreditnehmer ist es nicht immer einfach herauszufinden, welche Projekte förderfähig sind bzw. aus welcher Fördersparte man die Gelder beantragen kann. Hierfür gibt es Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Interessenten entsprechend zu beraten und bei ihrem Antrag zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Fördermittel-Beratern ist zur Vermeidung von Fehlern in der Beantragung empfehlenswert.