Unter Tilgungsaussetzung versteht man eine Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, die Tilgung für einen Kredit für einen vereinbarten Zeitraum auszusetzen.
Die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung kann bereits im Kreditvertrag vereinbart werden. Sie wird meist vom Kreditnehmer gewünscht, sofern er kurzfristig durch nicht geplante oder unvorhergesehene Gegebenheiten in einen Liquiditätsengpass geraten sollte.
Die Unterbrechung der Rückzahlung des Kredits kann einen oder mehrere Monate betragen. Während der Tilgungsaussetzung sind jedoch weiterhin die Kreditzinsen zu zahlen. Infolgedessen sinken die zu leistenden Zinszahlungen nicht, da sich die Restschuld aufgrund der fehlenden Tilgung nicht verringert.
Eine Tilgungsaussetzung sollte möglichst nur über einen kurzen Zeitraum vereinbart werden, da sich die Kreditlaufzeit um diesen entsprechenden Zeitraum verlängert und die gesamten Kosten für den Kredit steigen.