Dieses Kapital wird häufig als das Eigenkapital einer Gesellschaft bezeichnet. Es besteht aus den Einlagen und Rücklagen sowie Gewinnvorträgen aus dem Vorjahr und dient den Gläubigern als Sicherheit. Neben Geldeinlagen können zum Haftungskapital z. B. auch Grundstücke und Gebäude zählen.
Streng genommen ist es das Kapital, mit dem die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft haften.
Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung auf einen bestimmten Betrag, mit dem die jeweiligen Gesellschafter haftbar gemacht werden können. Der Umfang dieses Kapitals muss im Handelsregister zur Einsicht eingetragen sein.
Das Haftungskapital einer GmbH nennt man auch gezeichnetes Kapital. Die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH ist auf dieses Kapital beschränkt
Wichtig ist aber zu wissen, dass die GmbH selbst mit ihrem Vermögen den Gläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die Gesellschafter der GmbH nur mit ihren Einlagen und nicht ihrem Privatvermögen haften.
Bei Personengesellschaften z. B. haften die Eigentümer voll mit ihrem jeweiligen Privatvermögen.