ESG: „Environment“, „Social“ und „(Corporate) Governance“, englischsprachige Abkürzung für „Umwelt“, „Soziales/Gesellschaft“ und „Unternehmensführung/-struktur“.
Allg. Beispiel für den Bereich „Environment“ sind Höhe des Energiesatzes, Anteil erneuerbarer Energieträger, Strategie rund um das Thema Klimawandel und Emissionsausstoß.
Unter „Social“ sind Aspekte wie bspw. Achtung der Menschenrechte, Verbote von Kinder- und Zwangsarbeit, Chancengleichheit und Diversität, Arbeitsplatzgestaltung und Weiterentwicklung zu verstehen.
Das Kriterium „Governance“, zielt darauf ab, inwieweit Nachhaltigkeit im Unternehmen verankert ist. Darunter fallen bspw. Themen wie Nachhaltigkeitsmanagement, Maßnahmen zu Korruptionsbekämpfung und Risikomanagementsysteme.
ESG-Risiken und -Chancen haben als Ursache eine hohe Relevanz, da sie hinsichtlich Wirkung bspw. die Reputation oder die immateriellen Werte eines Unternehmens erheblich beeinflussen.
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland bereits im Jahr 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten. So müssen Unternehmen in ihrer Berichterstattung Aspekte wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption berücksichtigen.
ESG-Kriterien spielen seit langer Zeit eine große Rolle, etwa im Underwriting-Prozess bei Erst- und Rückversicherungsunternehmen. In den letzten Jahren steigen jedoch vor allem ESG-Kriterien bei der Auswahl von Kapitalanlagen. Auch Ratingagenturen und Banken berücksichtigen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikoanalyse bereits seit langem ESG-Faktoren.
Die Auswirkungen auf die Finanzierungsstrukturanforderungen der Unternehmen sind beträchtlich und werden zunehmend zu berücksichtigen sein. Die Umsetzung der CSR-RUG werden aufgrund von Regeln der BaFin besonders bei Banken forciert.