Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei großen Entscheidungsgremien der EZB:
- EZB-Direktorium
- EZB-Rat
- Erweiterter Rat der EZB
Das EZB-Direktorium
Das Direktorium der Europäischen Zentralbank (Executive Board of the ECB) setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen: dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern. Sie werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für eine einmalige Amtszeit von acht Jahren ernannt, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Neue Mitglieder des EZB-Direktoriums können von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen werden.
Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder erfolgt durch das Direktorium selbst. Das EZB-Direktorium leitet die EZB und kümmert sich darum, dass die Beschlüsse des EZB-Rats durch die nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten umgesetzt werden.
Der EZB-Rat
Der Rat der Europäischen Zentralbank (Governing Council, GC) ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Ihm gehören die sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums sowie die Präsidenten der Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets an.
Der EZB-Rat tagt zwei Mal monatlich und trifft die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er bestimmt insbesondere die Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets mit dem obersten Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten.
Der Erweiterte Rat der EZB
Der Erweiterte Rat (General Council) der EZB stellt die Verbindung her zwischen dem Eurosystem und den EU-Mitgliedstaaten, die den EURO noch nicht als Währung eingeführt haben. Er tagt alle drei Monate. Mitglieder sind der Präsident und Vizepräident der EZB und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten.
Er hat im Wesentlichen die Aufgabe, die eventuelle Erweiterung der Wirtschafts- und Währungsunion vorzubereiten sowie bei der Erhebung der statistischen Daten für die EZB mitzuarbeiten. Er unterstützt die EZB bei der Durchführung ihrer Aufgaben in Form von Koordination oder Beratung aller Arbeiten. Der erweiterte Rat verfügt nicht über geldpolitische Befugnisse.
Der Erweiterte Rat wird aufgelöst, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt haben.