Die Definition des Delkredererisikos besagt, dass der Kreditor das Risiko eines Forderungsausfalls trägt. Die Gefahr, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ganz oder teilweise) nicht bzw. nicht fristgerecht erfüllt werden, kann durch eine Delkredereversicherung minimiert werden.
Zu den verschiedenen Delkredereversicherungen zählen Warenkredit-, Investitionsgüterkredit-, Ausfuhrkredit- und die Kautionsversicherung.
Die Versicherungsgesellschaft überprüft laufend die Bonität der Abnehmer und legt bei Abschluss des Vertrages fest, bis zu welchem Umfang Lieferungen und Leistungen abgesichert sind. Nur bonitätsmäßig geprüfte Kunden werden vom Kreditversicherer im Rahmen einer Kreditversicherung gegen eine Versicherungsprämie versichert. Der Versicherungsnehmer ist an jedem Ausfall bzw. Schaden zu einem bestimmten Prozentsatz (üblicherweise zwischen 10% und 30%) beteiligt.
Im Gegensatz zum Factoring, bei welchem der Factor dem Forderungsverkäufer die Liquidität sofort zur Verfügung stellt, tritt die Delkredereversicherung erst bei Eintritt des Versicherungsfalls ein. Das ist erst bei Zahlungsunfähigkeit des Versicherten der Fall.
Eine Delkredereversicherung stellt einen wichtigen Aspekt für den Forderungsverkauf (Factoring) dar. Sofern der Forderungsverkäufer selbst noch keine Warenkreditversicherung abgeschlossen hat, wird die Warenkreditversicherung des Factors genutzt (1-Vertragsmodell) und im Factoring-Vertrag konditionell mit eingepreist.
Eine Delkredereversicherung bringt für ein Unternehmen viele Vorteile mit sich wie z. B.:
- Absicherung gegen unvorhergesehene Zahlungsausfälle
- Bessere Geschäfts- bzw. Liquiditätsplanung
- Vermeidung von Liquiditätsengpässen
- Bessere finanzielle Bewertung durch Banken bzw. Fremdkapitalgeber