Revolvierende Akkreditive sind solche Akkreditive, die eine Ziehung in bestimmter Betragshöhe in einem bestimmten Zeitraum vorsehen und sich automatisch, mehrfach aufeinanderfolgend für jeweils gleiche Zeiträume und gleiche Beträge erneut in Anspruch nehmen lassen. Die Anzahl der Wiederholungen erfolgt gemäß den sich hierauf beziehenden Vorgaben des Akkreditivs selbst. Diese Form findet in den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen (ERA) keine ausdrücklichen Regelungen.
- Das nichtkumulative revolvierende Akkreditiv
Ist innerhalb eines Gültigkeitsabschnitts eine Teilausnutzung zulässig, ohne dass der für diesen Zeitraum zur Verfügung stehende Akkreditivbetrag voll ausgeschöpft wurde, so ist eine Übertragung des Restsaldos aus dem vorhergehenden Gültigkeitszeitraum zusätzlich zu dem für diesen neuen Zeitraum verfügbaren Akkreditivbetrag nicht möglich. Dieser Restsaldo verfällt. Das gilt auch dann, wenn der verfügbare Betrag des vorhergehenden Zeitraumes nicht in voller Höhe genutzt wurde.
- Das kumulative revolvierende Akkreditiv
Hierbei können Akkreditivbeträge, die im Vorzeitraum nicht oder nicht voll ausgeschöpft wurden, auf den nachfolgenden Zeitraum übertragen werden. Sie können zusätzlich zu den dann verfügbaren Akkreditivbeträgen in Anspruch genommen werden. Der Akkreditivbetrag erhöht sich also automatisch um den im Vorzeitraum nicht ausgeschöpften Betrag.