Den Grundstein für das Baseler Regelwerk bildet der 1988 gegründete „Baseler Akkord“, auch Basel I genannt. Um die Stabilität des Finanzsektors zu verbessern und das Vertrauen in die Bankensolvenz zu stärken, wurden erstmals globale Standards formuliert. Im Wesentlichen betrafen sie folgende Bereiche:
- Eigenkapitalquote (8 % regulatorisches Eigenkapital der kreditrisikogewichteten Aktiva)
- Marktrisikoregelung (ab 1996): Mindesteigenkapitalausstattung von 8 % der gesamten risikogewichteten Aktiva (Kredit- und Marktrisiken)
2004 wurde das überarbeitete Regelwerk „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderung“ (Basel II) veröffentlicht. Es besteht aus drei Säulen:
- Berechnung der Kapitalanforderungen in Relation zu Bankrisiken (Kredit-, Markt- und operationelle Risiken)
- Qualität der Bankenaufsicht und Risikomanagement der Banken
- Offenlegungspflichten
- (seit 2009): Höhere Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen und Marktrisiken sowie striktere Anforderungen an Risikomanagement und Offenlegungspflichten
Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise 2007 wurde mit „Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme“ zur Regulierung von Banken am 16. Dezember 2010 eine weiterentwickelte Version veröffentlicht. (engl.: https://www.bis.org/publ/bcbs189_de.pdf). Dieses Werk wird seitdem permanent ergänzt und überarbeitet. Die neuesten Vorschriften gelten ab 2022 und sollen bis 2029 schrittweise eingeführt werden.
Beim Seoul-Gipfel 2010 haben die Staats- und Regierungschef der G20-Staaten das Basel III-Regelwerk gebilligt und sich verpflichtet, es konsequent umzusetzen.
Dieses Reformpaket zielt darauf ab, durch striktere bindende Vorschriften die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Stresssituationen zu erhöhen, um der Gefahr der Ausweitung von Krisen auf die Wirtschaft entgegenzuwirken. Des Weiteren sollen das Risikomanagement und die Führung der Finanzinstitute weiter verbessert und eine größere Transparenz des Finanzsektors erreicht werden. Dies betrifft im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
- Vorhaltung von Kapital (8 % der Risikogewichteten Aktiva (RWA))
- Liquiditätsausstattung (globale Mindestliquiditätsquote)
- Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital (Mindestgröße der sog. Leverage Ratio)
- Antizyklischer Kapitalpuffer (Verbesserung der Finanzstabilität)
Die Basel III-Vorschriften sind Bestandteil des sog. „CRD IV/CRR (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements”), ein Richtlinien-Paket der Europäischen Union.