Der elektronische Bundesanzeiger ist ein eigenständiges amtliches Verkündungsorgan, welches digital publiziert wird. Er dient neben dem Bundesgesetzblatt den deutschen Behörden als weitere Informationsquelle. Herausgeber ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Der Bundesanzeiger veröffentlicht gerichtliche und sonstige amtliche Bekanntmachungen, Handelsregistereintragungen sowie Jahresabschlüsse und Hinterlegungsbekanntmachungen von Unternehmen.
Der Bundesanzeiger gliedert sich wie folgt:
- Amtlicher Teil:
Rechtsverordnungen, Bekanntmachungen des Bundes - Gerichtlicher Teil:
öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Beiladungen, Gesamtvollstreckungsverfahren, Aufgebote von Urkunden - Gesellschaftsbekanntmachungen:
Informationen über Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mbH, Genossenschaften, ausländischen Gesellschaften und offenen Handels- und Kommanditgesellschaften - Rechnungslegungs-Veröffentlichungen:
Unterlagen der Rechnungslegung wie Jahresabschlüsse, Bilanzen usw. - Kapitalmarkt-Veröffentlichungen:
unter anderem Fondsveröffentlichungen, Besteuerungsgrundlagen, Fondspreise und Stimmrechtsmitteilungen - Sonstige Bekanntmachungen:
Informationen u. a. über gesetzliche Krankenkassen, Vereine, Stiftungen und Interessensverbänden. Hier werden Gründungen, Verschmelzungen, Liquidationen, Satzungsänderungen usw. dokumentiert; ebenso öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen z. B. von Konzessionsverträgen.
Ursprünglich gab es den Bundesanzeiger nur als Print-Ausgabe. Seit dem Jahr 2002 existiert der Bundesanzeiger in elektronischer Form. Von diesem Zeitpunkt an wurden immer mehr Publikationsaufgaben an diesen weitergegeben. Ein freier Zugang zum amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers besteht seit dem 1. April 2012. Print-Ausgaben kommen nur noch in Ausnahmefällen vor.