Ein Inhaberpapier ist ein verkehrsfähiges Wertpapier, dessen verbriefte Rechte durch Einigung und Übergabe nach § 929 BGB übertragen werden kann und mit beweglichen Sachen gleichgestellt ist.
Für Inhaberpapiere gilt der Satz: „Das Recht auf dem Papier folgt dem Recht am Papier“ und bedeutet, dass der jeweilige Inhaber berechtigt ist, das verbriefte Recht gegen Aushändigung des Inhaberpapiers geltend zu machen.
Zu den echten Inhaberpapieren gehören z. B. der Inhaberscheck, die Inhaberaktie und die Inhaberschuldverschreibung.
- Inhaberschecks verbriefen den Anspruch eines Inhabers gegen das bezogene Kreditinstitut auf Auszahlung der eingetragenen Geldsumme.
- Inhaberaktien verbriefen den Anspruch am anteiligen Grundkapital der ausstellenden Aktiengesellschaft. Die Aktie weist den Inhaber als Anteilseigner ohne namentliche Nennung aus. Das hat zur Folge, dass dem Besitzer der Aktien die Rechte und Pflichten eines Aktionärs zustehen.
- Inhaberschuldverschreibungen weisen eine Forderung gegen den ausstellenden Schuldner aus.
Investmentzertifikate sind Anteilsscheine eines Anteilsinhabers und verbriefen die Rechtstellung gegenüber einer Kapitalgesellschaft. Investmentzertifikate können Orderpapiere oder Inhaberpapiere sein.