Der Kapitalmarkt, als Teil des allgemeinen Finanzmarkts, wird anhand des Organisationsgrads in organisierter Markt und nicht organisierter Markt gegliedert.
Der organisierte Markt unterliegt der staatlichen Aufsicht und gesetzlichen Regularien. Er ermöglicht kostengünstige, schnelle, sichere und jederzeit handelbare, staatlich genehmigte und längerfristige Transaktionen unter Einschaltung von Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen.
Die ausgeprägteste Form des organisierten Kapitalmarkts stellt der Handel an den Wertpapierbörsen dar, wie beispielsweise die Frankfurter Wertpapierbörse.
Der organisierte Kapitalmarkt untergliedert sich weiter in den Aktienmarkt (Handel mit Aktien), den Rentenmarkt (langfristige Kapitalbeschaffung über Kredite) sowie den Emissionsmarkt (Ausgabe von Wertpapieren und deren erstmalige Platzierung).