Erhält ein deutscher Exporteur zur Bezahlung seiner Lieferungen bzw. Leistungen von seinem ausländischen Vertragspartner einen Scheck, sei er in EUR oder in einer anderen Währung ausgestellt, so wird ein solcher Scheck im Normalfalle der bezogenen Bank zur Einlösung übersandt werden müssen. Bei Zahlbarkeit im Ausland können unter Umständen beträchtliche Postlauf- und/oder Zahlungs- und Transferverzögerungen auftreten.
In derartigen Fällen ist, analog zu entsprechenden Verfahren im Inlandsgeschäft, Bonität und Einräumung entsprechender Kreditlinien vorausgesetzt, die Möglichkeit gegeben, sich die Schecks bereits bei Erhalt mit entsprechender Valutierung gutschreiben zu lassen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt der Scheckeinlösung und des Eingangs des Gegenwertes. Dass im Falle der Nichteinlösung des Schecks bzw. des Nichteingangs des Gegenwertes ein Rückgriff auf den Einreicher erfolgt, versteht sich damit von selbst.
Über die Frage, ob aus Fremdwährungsschecks stammende Beträge in EUR umgerechnet oder aber in effektiver Währung gutgeschrieben werden sollen, entscheidet letztlich der individuelle Bedarf des Scheckeinreichers. Die bei einer Gutschrift „E.v.“ in fremden Währungen zu berechnenden Finanzierungskosten richten sich nach den für die betreffende Währung in laufender Rechnung anzusetzenden Zinsen.
Für einen Importeur kann sich eine „indirekte Finanzierung“ dadurch ergeben, dass er seine aus Importgeschäften stammenden Verbindlichkeiten nicht mit einem Zahlungsauftrag sondern durch die Versendung eines Eigenschecks an den ausländischen Partner begleicht. Bis dieser Scheck bei seiner kontoführenden Bank zur Einlösung vorgelegt und seinem Konto belastet wird, vergeht unter Umständen geraume Zeit. Der Importeur kann hierbei mit teilweise nicht unerheblichen Valutagewinnen arbeiten.