Eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich, wenn die Zinsbindungsfrist innerhalb der Laufzeit eines Kredit- Darlehensvertrages (z. B. Immobiliendarlehen) abläuft.
Es bieten sich hierfür verschiedene Arten der Finanzierung an:
- Prolongation
Die Hausbank bietet i. d. R. kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist eine neue Vereinbarung bezüglich der Weiterführung der Darlehensfinanzierung an. Die Laufzeit, die Höhe der zukünftig zu zahlenden Zinsen und die Zinsbindungsfrist werden neu festgeschrieben.
Der Kreditnehmer ist für eine Anschlussfinanzierung nicht an seine Hausbank gebunden. Er kann ebenso zwecks Ablösung des Kredites zu einer anderen Bank wechseln, sofern sich ihm bessere Bedingungen für Zinsen, Laufzeit usw. bieten. In diesem Fall spricht man von einer
- Umschuldung
Neben der Nutzung evtl. besserer Bedingungen besteht hierbei die Möglichkeit, mehrere Verbindlichkeiten zu einer Gesamtschuld zusammen zu fassen, die zukünftig zu den gleichen Konditionen getilgt werden.
Liegen zwischen dem Ablauf der Zinsbindungszeit mehr als zwölf Monate und weniger als 60 Monate, dann gibt es eine weitere Variante, das
- Forward-Darlehen
Hier liegt der Vorteil eindeutig darin, niedrige Zinsen zur Zeit des Vertragsabschlusses mitnehmen zu können, obwohl die Laufzeit des neuen Vertrages erst nach Ablauf der alten Zinsbindungsperiode beginnt.