Eine Garantie ist wie eine Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Schuldvertrag, allerdings ist sie nicht an eine Akzessorietät gebunden. Garantien sind abstrakt und unabhängig vom ursprünglichen Grundgeschäft.
Die Zahlungsgarantie im Handel sichert dem Verkäufer/Hersteller das Zahlungsrisiko des Schuldners ab. Dieses Instrument wird häufig in Außenhandelsfinanzierungen genutzt, um den Exporteur vor einem eventuellen Forderungsausfall durch verspätete oder nicht stattfindende Zahlung des Schuldners zu schützen.
Ebenso werden Zahlungsgarantien oft von Kreditinstituten gefordert, um bei einer Kreditvergabe für eine Konzern-Tochter die Haftung an die Mutter-Gesellschaft zu übertragen. Im Insolvenzfall des Tochter-Unternehmens übernimmt die Mutter-Gesellschaft den offenen Kreditbetrag bzw. dessen Begleichung.