Unter einer „Hausbank“ wird allgemein die Beziehung zwischen einer Einzelperson bzw. einem Unternehmen und einer Bank bzw. einem Kreditinstitut verstanden, wenn der Großteil der Finanzierungstransaktionen dauerhaft über eine einzige Bank bzw. ein einziges Kreditinstitut abgewickelt wird. Dies führt zu einer engen Bindung des Kunden an das Institut. Weit verbreitet ist die Geschäftsbeziehung mit nur einer Hausbank z. B. im Agrarsektor oder bei kleineren oder mittleren Unternehmen.
Natürliche Personen oder Privatkunden halten sich aus Gründen der Übersichtlichkeit und der geringeren Kosten an ihre Hausbank, wenn diese Bankverbindung ausreichend scheint, um alle erforderlichen Finanztransaktionen auszuführen. Die langfristige Beziehung zu einer Hausbank erfolgt in der Regel hauptsächlich aufgrund persönlicher (Bankberater) und räumlicher Präferenzen (Wohnortnähe).
Größere (bes. börsennotierte) Unternehmen unterhalten im allgemeinen Geschäftsbeziehungen mit mehreren Banken, um die Abhängigkeit von einzelnen Banken zu vermeiden und um zusätzlich eine gewisse Transparenz über den Geld- und Kapitalmarkt erhalten zu können, wenn es bei Finanzierungsanfragen darum geht, die kostengünstigste und vertraglich beste Finanzierungsvariante zu wählen.
Das Hausbankenprinzip
Die Hausbank ist zusätzlich auch die Bank, die einen Antrag auf einen zinssubventionierten Kredit bei Förderinstitutionen, wie z. B. der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen kann. Die Förderinstitutionen arbeiten nach dem sogenannten Hausbankenprinzip. Dies besagt, dass eine Beantragung von Fördermitteln nur über eine sogenannte Hausbank möglich ist.
Bei der Hausbank handelt es sich hierbei nicht zwingend um die Bank, bei der der Unternehmer den Großteil seiner finanziellen Transaktionen abwickelt. Es kann sich dabei um jede andere regionale Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank handeln.
Im Rahmen des Hausbankenprinzips wird anhand der eingereichten Unterlagen und des Finanzierungskonzeptes der Kreditnehmer und das Vorhaben bereits von der sogenannten Hausbank geprüft. Bei positiver Bewertung und Risikogenehmigung durch die Hausbank, stellt diese anschließend den Antrag bei der entsprechenden Förderbank. Sobald die Bewilligung erteilt wird, erhält der Kunde die Fördergelder über seine Hausbank ausgezahlt.
Die sogenannte Hausbank muss sich vertraglich an die Bedingungen des Förderinstituts halten und diese in die Verträge, die sie mit dem Antragsteller verabredet, übernehmen.
Die Antragstellung muss zwingend vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen. Später ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die Fördermittel für das beantragte Vorhaben verwendet wurden.
Diesen Verwendungsnachweis fordern alle Förderbanken für ihre verschiedenen Förderungsprogramme für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen ein.