Ein Handelsregister stellt ein elektronisch geführtes Verzeichnis dar, in dem für den Handelsverkehr wesentliche Informationen aufgeführt sind. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen. Handelsregister werden in Deutschland üblicher Weise von Amtsgerichten und Registergerichten geführt.
Das Handelsregister ist öffentlich zugängig (§ 9 HGB). Damit hat jeder die Möglichkeit, das Handelsregister einzusehen und sich über die verschiedenen Eintragungen zu informieren.
Folgende Informationen können dem Handelsregister entnommen werden:
- Name und Sitz der Firma und ggf. der Niederlassungen sowie deren Rechtsform
- Name des Inhabers oder Gesellschafters des Unternehmens
- Grundkapital/Stammkapital
- Vertretungsberechtigte Personen
- Beginn oder Beendigung der Geschäftstätigkeit
- Auflösung der Gesellschaft
Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen:
Abteilung A steht für Einzelkaufleute und die Personengesellschaften des Handelsrechts mit Ausnahme der stillen Gesellschaft sowie für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Abteilung B steht für die Kapitalgesellschaften. Die Einzelheiten regelt die Handelsregisterordnung.
Verstößt eine Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften, so kann diese Eintragung von Amts wegen gelöscht werden.