Eine Konsulatsfaktura entspricht inhaltlich weitgehend einer Handelsrechnung. Sie wird auf einem Vordruck des Konsulats des Importlandes erstellt und vom Konsulat durch Unterschrift legalisiert. Durch die Beglaubigung erhält die Faktura Urkundencharakter.
Eine Konsulatsrechnung dient in der Hauptsache Verzollungszwecken im Importland. Ferner verfolgt sie den Zweck, Devisenmanipulationen zu Lasten des Importlandes durch überhöhte bzw. fingierte Rechnungen zu verhindern.
Die Gebühren für eine Legalisierung der Rechnung können zu einem nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor werden. Auch sollte die teilweise sehr lange Bearbeitungsdauer einiger Konsulate berücksichtigt werden, wenn Termine einzuhalten sind.