Kaufoptionen werden in manchen kündbaren Leasingverträgen angeboten, bei denen nach einer Verlängerung der Grundleasingzeit, die betriebsgewöhnliche Nutzungszeit überschritten wurde.
Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit aber nicht die Pflicht, das Leasingobjekt zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, das Leasingobjekt zu dem vorher vereinbarten Preis zu verkaufen.