Mit einem Angebot reagiert ein Anbieter i. d. R. auf die Anfrage eines potentiellen Kunden. Der Anbieter gibt damit eine verbindliche Willenserklärung ab, unter welchen Bedingungen er bereit ist, seine Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.
Ein „Standardangebot“ wird erstellt, wenn keine individuellen Anpassungen an besondere Kundenwünsche erforderlich sind.
Ein „Sonderangebot“ bietet i. d. R. ein Produkt oder eine Dienstleistung zeitlich begrenzt, zu einem besonders günstigen Kaufpreis an.
Ein „Ausschreibungsangebot“ ist bei Erwerb z. B. von Leasinggütern wie Autos, Maschinen und Anlagen zu erstellen. Der Inhalt des Angebotes ist in diesem Fall oft Gegenstand eines Angebotsvergleichs mehrerer Konkurrenten/Anbieter.
Ein sorgfältig erstelltes kaufmännisches Angebot beinhaltet nachfolgende Mindestangaben:
- Genaue Bezeichnung und Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen sowie dessen Qualität.
- Der Kaufpreis (Listenverkaufspreis) inklusive Rabatte, Skonto
- Berücksichtigung individueller Kundenanforderungen
- Kosten von Verpackung, Transport, Lieferzeit
- Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und etwaiger Eigentumsvorbehalt
- Regelungen für den Fall von Liefer- oder Annahmeverzug, Zahlungsstörungen oder mangelhafter Lieferung
- Angabe evtl. zeitlicher Befristung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, ggf. sonstige Handelsklauseln
Ein Angebot kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Geht der Kunde darauf ein, kommt es zu einem Kaufvertrag, an den beide Parteien rechtlich gebunden sind.