Dieser Begriff bedeutet die Bindung von Finanzmitteln für die Beschaffung materieller oder immaterieller Vermögenswerte für einen bestimmten Verwendungszweck. Bei der Investitionsentscheidung geht es um die zielgerichtete Verwendung der beschafften Finanzmittel.
Investitionen lassen sich durch ein hohes Volumen von Finanzmitteln, eine langfristige Kapitalbindung sowie durch Komplexität und Interdependenzen in verschiedenen betrieblichen Teilbereichen charakterisieren.
Investitionen werden auf der Aktivseite der Bilanz abgebildet (Mittelverwendung), da Investitionsentscheidungen Auswirkungen auf die Höhe des Anlage- und Umlagevermögens bedeuten. Ihre Finanzierung wird entsprechend auf der Passivseite abgebildet (Mittelherkunft).
Investitionen werden nach der Art des Investitionsobjekts bzw. dem Zweck bzw. Anlass klassifiziert:
Arten:
- Sachinvestition bzw. Realinvestition: Gebäude und Grundstücke, Maschinen und Anlagen, Kraftfahrzeuge
- Immaterielle Investition: Software, Patente und Lizenzen, Konzessionen, Schutzrechte, Forschung und Entwicklung
- Finanzinvestition: Wertpapiere wie Aktien, Anleihen sowie Beteiligungen
Zweck / Anlass:
- Gründungsinvestition bzw. Einrichtungsinvestition: Gründung oder Ausstattung
- Ersatzinvestition bzw. Reinvestition: Ersetzen von Investitionsgütern, aufgrund von Verschleiß oder techn. Fortschritt zur Aufrechterhaltung der Kapazitäten
- Erweiterungsinvestition: Steigerung der Produktionskapazitäten
- Rationalisierungsinvestition: Mit einer festgelegten Menge an Produktionsmitteln die Produktionskapazität steigern bzw. ein vorgegebenes Produktionsziel mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz erreichen
Direktinvestition: Sie stellt eine Sonderform dar als Investition in Unternehmensbeteiligungen bzw. Tochterunternehmen oder Niederlassungen im Ausland.