Unter einem Moratorium versteht man die Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, den Schuldendienst vorläufig aufzuschieben. Mit Schuldendienst werden die noch zu leistenden bzw. bereits geleisteten Zahlungsverpflichtungen des Schuldners bezeichnet.
Einem Unternehmen, das sich vorübergehend in einer wirtschaftlichen kritischen Situation befindet, kann der Kreditgeber einen Zahlungsaufschub gewähren. Das heißt, dass fällige Tilgungen und Zinsen gestundet werden.
Oft münden Moratorien in einem Sanierungskredit.
Moratorium bei Kreditinstituten
Bei einem Kreditinstitut, dessen Schwierigkeiten eine Gefahr für die Gesamtwirtschaft darstellen können, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit einzugreifen. Sie kann das Institut für den Kundenverkehr schließen sowie ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot erlassen (s. § 47KWG).
Solange das Moratorium anhält, sind Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen gegen das Kreditinstitut sowie ein Insolvenzverfahren über das Vermögen nicht zulässig.