Eine Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person einer anderen Person ein Recht unter der Bedingung einräumt, dieses Recht nicht zum eigenen Vorteil zu nutzen. Die Treuhandschaft zeichnet sich durch Uneigennützigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei der Wahrnehmung fremder Interessen bzw. amtlicher Befugnisse aus.
Die Erscheinungsform der Treuhänder ist nicht gesetzlich geregelt und daher vielfältig.
In Deutschland üblich sind unter anderem folgende Treuhandformen:
- Vollrechtstreuhand:
Nach außen erwirbt der Treuhänder das volle Recht am Treugut (Sachen oder Forderungen). Der Treuhänder wird dadurch dessen Eigentümer. Das kann z. B. durch eine Sicherungsübereignung oder eine Globalzession ermöglicht werden.
- Ermächtigungstreuhand:
Bei der Ermächtigungstreuhand darf der Treuhänder zwar im eigenen Namen über das Treugut verfügen, es findet jedoch keine Übertragung des Treuguts statt. Dieser Treuhänder kann z. B. ein Unternehmen im eigenen Namen führen, ist aber nicht Eigentümer der Vermögenssubstanz. - Gesetzliche Treuhandschaft:
Diese Treuhandschaft dient zum Schutz und/oder zur Sicherung von Vermögenswerten von abwesenden oder nicht geschäftsfähigen Personen. Hier wird ein Treuhänder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung bestellt (z. B. Insolvenzverwalter).