Der Kapitalmarkt, als Teil des allgemeinen Finanzmarkts, wird anhand des Organisationsgrads in nicht organisierter Markt und organisierter Markt gegliedert.
Auf dem freien, nicht organisierten Kapitalmarkt finden hauptsächlich Transaktionen zwischen Unternehmen, privaten Haushalten sowie zwischen Unternehmen und Haushalten statt. Auch der Interbankenhandel (Handel zwischen Kreditinstituten mit Finanzinstrumenten) weist mit nur wenigen Marktregulierungen einen sehr geringen Grad an Organisation auf.
Die Transaktionen auf diesem Markt finden ohne Mitwirkung von Banken, Börsen und Versicherungen statt.
Der in Deutschland am geringsten organisierte und außerbörsliche Markt wird als Grauer Kapitalmarkt bezeichnet. Dort steht der Handel von Anteilen an Immobilienfonds im Vordergrund.
Der Graue Kapitalmarkt ist der zwar unregulierte aber noch legale Teil des Kapitalmarkts, im Gegensatz zum illegalen Schwarzen Markt. Er steht nicht unter staatlicher Aufsicht. Die dort tätigen Unternehmen benötigen keine Erlaubnis der BaFin.