Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche, außerplanmäßige Zahlung, um die Restschuld eines Darlehens/Kredites (Annuitätsdarlehen, Ratenkredit) unabhängig von den regelmäßigen Raten zu senken.
Bei Abschluss eines Darlehens-/Kreditvertrags können mit dem Kreditgeber die Höhe und die Häufigkeit von Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung direkt vereinbart werden.
Mögliche Sondertilgungsvarianten:
- Festes Sondertilgungsrecht
Der Zeitpunkt und die Höhe der Sondertilgung werden vertraglich vereinbart. Der Zeitpunkt ist verbindlich. Geht die Sondertilgung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto des Kreditinstituts ein, ist die Option für den vereinbarten Termin nicht mehr gegeben. Eine erneute Sondertilgung kann dann erst wieder zum nächsten Termin erfolgen.
- Optionales Sondertilgungsrecht
Der Zeitpunkt und die Höhe der Tilgung sind nicht festgelegt. Wann und in welcher Höhe der Kreditnehmer einmal im Jahr zusätzlich tilgen möchte, entscheidet er selbst. Es wird i.d.R. ein Maximalbetrag für die entsprechende Optionsperiode festgelegt.
Darüber hinaus sind Sondertilgungen nur mit Zustimmung des Kreditinstituts möglich und ziehen i.d.R. Vorfälligkeitsentschädigungen nach sich.
Da der Bank durch Sondertilgungen Zinsen entgehen, können ab einer bestimmten Höhe Gebühren anfallen.
Bei variablen Darlehen sind Sondertilgungen dagegen jederzeit möglich. Soll das variable Darlehen allerdings durch die Sondertilgung vollständig getilgt werden, gibt es eine Kündigungsfrist von i.d.R. drei Monaten.
Für den Kreditnehmer haben Sondertilgungen den Vorteil einer schnelleren Rückführung des Kredits und infolgedessen eine Verringerung der Zinslast sowie eine erneute Verfügungsmöglichkeit über gegebene Kreditsicherheiten.