Das Gegenakkreditiv (Back-to-back-Akkreditiv) ist eine Sonderform des Dokumentenakkreditivs, ein Unterakkreditiv zu einem bereits bestehenden Basis-Akkreditiv.
Ein Gegenakkreditiv kann notwendig werden, wenn z. B. der Exporteur seinem Lieferanten oder Subunternehmen eine Sicherheit gewähren muss, das Basis-Akkreditiv jedoch nicht übertragbar ist oder der Dritte eine Übertragung oder Abtretung ablehnt.
Bei Erstellung des Gegenakkreditivs werden möglichst dieselben Bedingungen und gleichen Dokumente des ursprünglichen Akkreditivs berücksichtigt. Rechtlich handelt es sich um zwei selbständige Akkreditive, die sich auf dieselbe Warenlieferung beziehen, wirtschaftlich aber eine Einheit bilden.