(ital. avallo = Zusage)
Das (Bank-)Aval oder der Avalkredit ist eine Bürgschaft– oder eine Garantiezusage, die der Avalkreditnehmer von einer Bank oder einem Kreditinstitut (Avalkreditgeber) erhält. Bei der Gewährung eines Avals erfolgt keine Auszahlung liquider Mittel, sondern das Kreditinstitut stellt seine Kreditwürdigkeit dem Kunden zur Verfügung. Dieser kann somit seine Zahlungsfähigkeit belegen und Geschäfte mit Dritten absichern.
Das den Avalkredit gewährende Kreditinstitut stellt dafür einen Avalzins bzw. eine Gebühr in Rechnung (Avalprovision).
Die Art des Avals wird im Wesentlichen durch den Verwendungszweck, den Haftungsumfang und die Laufzeit bestimmt.
Anzahlungsaval:
Verpflichtung zur Rückzahlung einer An- oder Vorauszahlung für eine Lieferung oder Bestellung. Die Bürgschaft garantiert, dass die Anzahlung zurückgewährt wird, für den Fall einer nicht oder nicht adäquat erbrachten Leistung oder Lieferung.
Gewährleistungsaval:
Sicherung des Gewährleistungsanspruchs eines Investors. Durch die Bürgschaft wird die Gewährleistung abgesichert, auch wenn das Unternehmen dazu nicht mehr in der Lage ist.
Zahlungsaval / Leistungsaval:
Zusicherung an einen Lieferanten, dass der Kaufpreis nach erfolgter Leistung bzw. Lieferung vollständig und fristgerecht gezahlt wird.
Bietungsaval:
Zusicherung, dass der Bieter bei einer Ausschreibung eine Vertrags- oder Konventionalstrafe zahlen kann, wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Wechselaval (Wechselbürgschaft).
Absicherung der Wechselgläubiger durch dieÜbernahme der Haftung für die Zahlung der Wechselsumme aus einem Wechsel, die zu einer Mithaftung des Wechselbürgen führt. In diesem Fall unterschreibt ein Bürge für den Wechselschuldner mit dem Zusatz „per aval“.