Unter dem Kapitaldienst versteht man die Ausgaben eines Schuldners, die zur Verzinsung und Tilgung aufgenommener Kredite aufgebracht werden. Im Allgemeinen ist der Kapitaldienst auch als Schuldendienst bekannt.
Die Zins- und Tilgungsfähigkeit eines Schuldners ist wesentlich für die Kreditvergabeentscheidung einer Bank oder eines Finanzdienstleisters.