Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient. Die Hypothek ist vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig.
Als Beleihungsobjekt für Hypotheken kommen nur Immobilien (Wohn- oder Gewerbe-immobilien) in Frage. Verpfändet wird dabei der Sach- oder Ertragswert des Objekts. Wird die Immobilie durch mehrere Hypotheken belastet, haben diese eine feste Rangfolge (Eintrag im Grundbuch). Sollte es zu einer Vollstreckung wegen Nichterfüllung, z. B. aufgrund eines Zahlungsausfalls kommen, werden die Hypothekengläubiger nach dieser Rangfolge befriedigt.
Auch nach Tilgung des Darlehens bleibt die Hypothek im Grundbuch eingetragen. Durch Erteilung einer Löschungsbewilligung durch das Kreditinstitut besteht die Möglichkeit, die Grundschuld durch einen Notar beim Grundbuchamt in eine offene Eigentümergrundschuld zu wandeln oder aber auch löschen zu lassen.