Das unwiderrufliche Akkreditiv gehört zu den Dokumentenakkreditiven, bei denen gegen Vorlage bestimmter Dokumente eine Zahlung geleistet werden muss.
Eröffnet eine Akkreditivbank ein unwiderrufliches Akkreditiv, so ist sie verpflichtet, bei Vorlage von vorab vereinbarten Dokumenten tatsächlich die Zahlung zu leisten. Der Begünstigte kann sich also ziemlich sicher sein, sein Geld für eine Warenlieferung auch wirklich zu erhalten.
Ein unwiderrufliches Akkreditiv kann ohne Zustimmung der Beteiligten (Akkreditivbank, Begünstigte, bestätigende Bank) weder geändert noch annulliert werden. Eine teilweise Annahme von Änderungen ist nicht gestattet und daher unwirksam.