Bei Abschluss eines Darlehens können die Vertragsparteien entweder einen variablen oder einen festen Zinssatz vereinbaren. Bei einer Zinsfestschreibung sind die Zinsen unveränderlich für einen vereinbarten Zeitraum. Dieser Zeitraum (Zinsbindungsfrist) kann sich über die gesamte Laufzeit des Kredites erstrecken oder nur für einen Teilzeitraum des Kreditvertrages vereinbart werden. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist kann eine neue Zinsvereinbarung getroffen oder der Kredit abgelöst werden.
Zweck der Zinsfestschreibung ist es, dem Kreditnehmer das Risiko steigender Zinsen zu nehmen und eine relativ sichere Kalkulationsbasis zu bieten. Im Gegenzug für diese Sicherheit kann der Kreditnehmer dann aber auch nicht mehr von sinkenden Zinsen profitieren.
Bei Entscheidungen bezüglich der Zinsfestschreibung sollte das aktuelle Zinsniveau in Betracht gezogen werden. So sieht man in Zeiten hoher Zinssätze eher von einer langen Zinsfestschreibung ab, während man sich Zinsen auf niedrigem Niveau gern langfristig sichert.
Möchte ein Kreditnehmer seinen Kredit innerhalb der Zinsbindungsfrist tilgen, verlangen die Banken i.d.R. eine Vorfälligkeitsentschädigung, da auch diese für den Zeitraum der Zinsfestschreibung ihre Zinseinnahmen geplant haben.