Der Begriff kommt aus dem Kreditwesen und bezieht sich auf die Vergabe von Millionenkrediten, die von Unternehmen, juristischen Personen oder natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Die Kreditnehmereinheit ist eine bankeninterne Zusammenfassung von eigentlich voneinander unabhängigen Kreditnehmern zu einem hypothetischen Kreditnehmer.
Die Zusammenfassung einer Kreditnehmereinheit vereinfacht die Betrachtung der einzelnen Risiken und hilft Kreditinstituten, der Entstehung eines Klumpenrisikos vorzubeugen. Das kumulierte Kreditrisiko ist nach § 14 KWG der Meldepflicht unterworfen. Banken sind verpflichtet, vierteljährlich Millionenkredite bei der Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank anzuzeigen.
Um eine Kreditnehmereinheit zu erfassen, gibt es zwei Ebenen.:
Einerseits gibt es Kreditnehmereinheiten, die bzgl. § 14 KWG gebildet werden müssen. In dieser Gruppe befinden sich Kreditnehmer, die rechtlich und/oder wirtschaftlich unabhängig voneinander sind.
Andererseits gibt es die Zusammenfassung von Kreditnehmern, die aufgrund von §§ 13, 15 und 18 KWG vorgeschrieben werden.
Diese Kreditnehmer sind miteinander verbunden:
- Mindestens zwei juristische oder natürliche Personen oder
- Personenhandelsgesellschaften, die mittelbaren oder unmittelbaren beherrschenden Einfluss auf die andere/n ausüben können.
Hierunter fallen:
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- Unternehmen, die im Sinne des § 290 Abs. 2 HGB konsolidiert werden oder
- Unternehmen, die durch Unternehmensverträge verbunden sind, aufgrund dessen ein Unternehmen verpflichtet ist, seinen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen oder
- das Halten von Stimmrechten oder Kapitalanteilen an einem Unternehmen in Höhe von 50 % oder mehr durch ein anderes Unternehmen oder eine Person, unabhängig davon, ob diese Anteile im Rahmen eines Treuhandverhältnisses verwaltet werden.
- Personen-oder Kapitalgesellschaften und deren persönlich haftende Gesellschafter sowie Partnerschaften mit den jeweiligen Partnern
- Unternehmen, die zu einem Konzern gehören (§ 18 Aktiengesetz)
Kreditnehmereinheit bei natürlichen Personen:
Nimmt eine natürliche Person privat ein Darlehen/Kredit auf und ist gleichzeitig auch ein persönlich haftender Gesellschafter für ein Unternehmen, welches bei dem gleichen Kreditinstitut bereits ein Darlehen in Anspruch nimmt, muss auch hier eine Kreditnehmereinheit gebildet werden.