Refinanzierung leitet sich aus dem lateinischen Präfix „Re“ (Wiederholung, Erneuerung) und Finanzierung ab. Man versteht hierunter in der Regel die Refinanzierung von Finanzierungsinstituten am Geld- und Kapitalmarkt.
Finanzierungsinstitute müssen bei einem Liquiditätsabfluss (z. B. durch die Auszahlung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung) für neue Geldmittel sorgen, um diesen Abfluss wieder auszugleichen. Eine Refinanzierung kann im Rahmen einer Eigenfinanzierung (z. B. Ausgabe von Aktien oder Gesellschaftereinlagen) sowie im Rahmen einer Fremdfinanzierung erfolgen.
Die Refinanzierung von Banken findet in der Regel über die Deutsche Bundesbank oder andere Zentralbanken (z. B. Europäische Zentralbank) statt. Andere Finanzierungsinstitute refinanzieren sich u. a. am allgemeinen Bankenmarkt, über den Verkauf von Krediten in verbriefter Form an Investoren oder am Aktienmarkt sowie über sonstige Kapitalgeber.
Refinanzierungen sind manchmal zweckgebunden und können nur für vorher bestimmte Zwecke (z. B. Immobilienfinanzierungen) genutzt werden.
Bei einer Refinanzierung müssen diverse Aspekte beachtet werden, um Refinanzierungsrisiken zu vermeiden. So spielt zum einen der Finanzierungszins eine wichtige Rolle, damit das Geschäft ertragswirksam fortgeführt werden kann. Bei Refinanzierungen, die nicht fristenkongruent abgeschlossen wurden (Laufzeit der Refinanzierung ist ungleich der Laufzeit der zu refinanzierenden Finanzierung), besteht das Risiko einer möglichen Zinsänderung.
Zudem gibt es Terminrisiken, bei denen sich die Inanspruchnahme der ursprünglichen Finanzierung verzögern könnte oder der Kredit nicht in Anspruch genommen wird (Abrufrisiko). Hierbei müsste das refinanzierte Institut bereits Kosten der Refinanzierung aufwänden ohne Erträge zu erhalten.