Eine Vormerkung ist eine vorläufige Eintragung in das Grundbuch zur Sicherung auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Auch die Sicherung auf Änderung des Rangs oder des Inhalts ist durch eine Vormerkung möglich. Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Eigentumsübertragung bezeichnet man als Auflassungsvormerkung.
Anwendung findet das Sicherungsrecht auf alle Arten von dinglichen Ansprüchen wie gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche, Ansprüche aus einem Rechtsgeschäft oder eines gesetzlichen Anspruchs. Es ist dabei aber nicht zwingend notwendig, dass der Anspruch, zu dessen Sicherung die Vormerkung bestimmt sein soll, bereits fällig noch begründet ist.
Die Vormerkung bewirkt keine Grundbuchsperre, sondern eine relative Verfügungsbeschränkung.